der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags
(Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2015)
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27/1988, in der Fassung des Lan-desgesetzes LGBl. Nr. 90/2013, wird verordnet:
§ 1
Beitragshöhe
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2015 wird mit 7,89 Euro je Einwohner
der Gemeinde festgesetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 108/2013, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2015 ereignet haben.