der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der Gemeinden Aigen im Mühlkreis und Schlägl
Auf Grund des § 2 Abs. 2 und des § 8 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 121/2014, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeinden Aigen im Mühlkreis und Schlägl werden zu einer Gemeinde vereinigt.
§ 2
Die neue Gemeinde erhält den Namen „Aigen-Schlägl“ und ist berechtigt, die Bezeichnung „Marktgemeinde“ zu führen.