der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Gemeinden Atzbach und Niederthalheim
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 43/2014, wird verordnet:
§ 1
Die Grenzen der Gemeinden Atzbach und Niederthalheim, politischer Bezirk Vöcklabruck, werden wie folgt geändert:
Die Grundstücke Nr. 1969/1 und 1969/2, Katastralgemeinde Niederthalheim, Gemeinde Niederthalheim, im Gesamtausmaß von 2.816 m² werden der Gemeinde Atzbach eingemeindet.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.