Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“ genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20150429_48•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“ genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“ genehmigt wird
LGBLA_OB_20150429_48Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“ genehmigt wirdGazette29.04.2015
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2014, wird verordnet:
§ 1
(1)Die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirkes Rohrbach und der Gemeinde Herzogsdorf, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“) wird genehmigt.
(2)Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.