Nr. 53 Mitteilung:Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden
Kundmachung
Die Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Oö. Kommunalwahlordnung, LGBl. Nr. 81/1996, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 34/2015, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 3 des Landesgesetzes über die gemeinsame Durchführung der Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister(innen)wahlen im Jahr 2015, LGBl. Nr. 40/2015, für
Sonntag, den 27. September 2015,
Als Stichtag wird der 7. Juli 2015 festgesetzt.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 26. Mai 2015.
Als Tag einer allfälligen engeren Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Städten mit eigenem Statut und in den übrigen Gemeinden wird gemäß § 4 Abs. 2 Oö. Kommunalwahlordnung
Sonntag, der 11. Oktober 2015,
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Strugl
Landesrat
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