der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2012 geändert wird
Auf Grund des Oö. Verwaltungsabgabengesetzes 1974, LGBl. Nr. 6/1974, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 87/2011, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2012 (Oö. GVV 2012), LGBl. Nr. 37/2012, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 58/2013, wird wie folgt geändert:
Die Tarifpost 48 des „Besonderen Teils“ der Anlage lautet:
Gewährung einer Ausnahme von der Anschlusspflicht an eine Gemeinde-Wasserversorgungsanlage (§ 6 Abs. 2 und 3 Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 - Oö. WVG 2015)
78,50 Euro
Nach der Tarifpost 48 des „Besonderen Teils“ der Anlage wird folgende Tarifpost 48a eingefügt:
48a.
Gewährung einer Ausnahme von der Bezugspflicht von Wasser aus einer Gemeinde-Wasserversorgungsanlage (§ 7 Abs. 1 Oö. WVG 2015)
16,40 Euro
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.