Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinden Kollerschlag und Peilstein im Mühlviertel | Omnilex
LGBLA_OB_20150630_84•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinden Kollerschlag und Peilstein im Mühlviertel
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinden Kollerschlag und Peilstein im Mühlviertel
LGBLA_OB_20150630_84Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinden Kollerschlag und Peilstein im MühlviertelGazette30.06.2015
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinden Kollerschlag und Peilstein im Mühlviertel
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2015, wird verordnet:
§ 1
Die Grenzen der Marktgemeinden Kollerschlag und Peilstein im Mühlviertel, politischer Bezirk Rohrbach, werden wie folgt geändert:
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.