Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 und 116a Abs. 6 B-VG zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg über die Bildung von Gemeindeverbänden, welchen Gemeinden beider Länder angehören | Omnilex
LGBLA_OB_20150730_109•Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 und 116a Abs. 6 B-VG zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg über die Bildung von Gemeindeverbänden, welchen Gemeinden beider Länder angehören
Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 und 116a Abs. 6 B-VG zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg über die Bildung von Gemeindeverbänden, welchen Gemeinden beider Länder angehören
LGBLA_OB_20150730_109Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 und 116a Abs. 6 B-VG zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg über die Bildung von Gemeindeverbänden, welchen Gemeinden beider Länder angehörenGazette30.07.2015