mit dem das Oö. Parkgebührengesetz geändert wird(Oö. Parkgebührengesetz-Novelle 2015)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2013, wird wie folgt geändert:
Dem § 6 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Bei den nach § 6 Abs. 1 lit. a mit Strafe bedrohten Verwaltungsübertretungen können, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
§ 8a Abs. 2 lautet:
„(2) Die zur Ahndung von Verwaltungsübertretungen nach § 6 Abs. 1 zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kann besonders geschulte Aufsichtsorgane im Sinn des Abs. 1 ermächtigen, unter den Voraussetzungen des § 37a Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 bis 4 VStG eine vorläufige Sicherheit einzuheben bzw. verwertbare Sachen als vorläufige Sicherheit zu beschlagnahmen.“
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.