Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Rohrbach-Berg | Omnilex
LGBLA_OB_20151222_148•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Rohrbach-Berg
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Rohrbach-Berg
LGBLA_OB_20151222_148Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Rohrbach-BergGazette22.12.2015
der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Rohrbach-Berg
Die Oö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2015, mit Beschluss vom 14. Dezember 2015 der Stadtgemeinde Rohrbach-Berg, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung des Gemeindewappens der ehemaligen Stadtgemeinde Rohrbach verliehen.
Beschreibung des Wappens der Stadtgemeinde Rohrbach-Berg:
„In Grün auf schwarz-blau gewelltem Schildfuß,
drei schwarze Rohrkolben mit je zwei schwarzen Blättern.“