der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Mindestsicherungsverordnung (Oö. BMSV) geändert wird
Auf Grund § 9 Abs. 3 und § 13 Abs. 2 und 3a Oö. Mindestsicherungsgesetz (Oö. BMSG), LGBl. Nr. 74/2011, in der Fassung LGBl. Nr. 55/2014, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Mindestsicherungsverordnung (Oö. BMSV), LGBl. Nr. 75/2011, in der Fassung LGBl. Nr. 115/2015, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 5 Z 1 wird der Betrag „149 Euro“ durch den Betrag „150,80 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 5 Z 2 wird der Betrag „74,50 Euro“ durch den Betrag „75,40 Euro“ ersetzt.
Im § 2 Z 2 und 3 wird jeweils der Betrag „2.355 Euro“ durch den Betrag „2.383 Euro“ ersetzt.
Im § 2 Z 4 und 6 wird jeweils der Betrag „428 Euro“ durch den Betrag „433 Euro“ ersetzt.
Im § 4 Z 2 werden die Beträge wie folgt geändert:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Die dadurch außer Kraft getretenen Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2016 ereignet haben.