der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Dienstausbildungsverordnung 2015 geändert wird
Auf Grund der §§ 16 und 24 des Oö. Landesbeamtengesetzes 1993, LGBI. Nr. 11/1994, in der Fassung des Landesgesetzes LGBI. Nr. 91/2015, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Dienstausbildungsverordnung 2015, LGBl. Nr. 20/2015, wird wie folgt geändert:
Nach § 10 wird folgender 2a. Abschnitt eingefügt:
„2a. AbschnittSonderbestimmungen für Landesbedienstete, die in den Anwendungsbereich desOö. Bediensteten-Zuweisungsgesetzes 2015 fallen und der Kepler Universitätsklinikum GmbH zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind
§ 10aAnwendungsbereich
(1) Dieser Abschnitt gilt für Landesbedienstete, die in den Anwendungsbereich des Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetzes 2015 fallen und der Kepler Universitätsklinikum GmbH zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind oder zugewiesen werden.
(2) Auf Landesbedienstete im Sinn des Abs. 1 sind, soweit im 1., 2. oder 3. Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, die Bestimmungen des 2. Abschnitts sinngemäß anzuwenden.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.