Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln als Naturschutzgebiet festgestellt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20160226_11•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln als Naturschutzgebiet festgestellt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln als Naturschutzgebiet festgestellt wird
LGBLA_OB_20160226_11Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln als Naturschutzgebiet festgestellt wirdGazette26.02.2016
Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 92/2014, wird verordnet:
§ 1
(1) Die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebiets ist im Übersichtsplan in der Anlage 1 im Maßstab 1 : 10.000 sowie in den Teilplänen in den Anlagen 2/1 und 2/2 (im Maßstab 1 : 3.500) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenze des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der gestatteten forstwirtschaftlichen Nutzung, des Inselbereichs oder des Flusstauch- und Bootsfahrverbots, sind die koordinatenbezogenen Darstellungen der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.