Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Aigen-Schlägl | Omnilex
LGBLA_OB_20160226_17•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Aigen-Schlägl
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Aigen-Schlägl
LGBLA_OB_20160226_17Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Aigen-SchläglGazette26.02.2016
der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Aigen-Schlägl
Die Oö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2015, mit Beschluss vom 22. Februar 2016 der Marktgemeinde Aigen-Schlägl, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung des Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Marktgemeinde Aigen-Schlägl:
„erniedrigt geteilt; oben gespalten rechts in Gold auf einem grünen Hügel ein grüner, schwarzstämmiger Nadelbaum; links in Grün zwei goldene nach innen gebogene Roggenähren; unten gespalten von Silber und Schwarz mit zwei schräggekreuzten Schlegeln in gewechselten Farben“