Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 31. Jänner 1949 betreffend Durchführungsbestimmungen zum Gesetze über die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich aufgehoben wird | Omnilex
LGBLA_OB_20160531_34•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 31. Jänner 1949 betreffend Durchführungsbestimmungen zum Gesetze über die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich aufgehoben wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 31. Jänner 1949 betreffend Durchführungsbestimmungen zum Gesetze über die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich aufgehoben wird
LGBLA_OB_20160531_34Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 31. Jänner 1949 betreffend Durchführungsbestimmungen zum Gesetze über die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich aufgehoben wirdGazette31.05.2016
Auf Grund des Gesetzes vom 19. Dezember 1931 betreffend die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich, LGBl. Nr. 16/1932, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 3/2000, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 31. Jänner 1949 betreffend Durchführungsbestimmungen zum Gesetze über die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich, LGBl. Nr. 5/1949, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 144/2001, wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.