Auf Grund des § 7 Abs. 3 Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 54/2015, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 97/2015, wird verordnet:
§ 1
Folgende weitere Funktionen im Bereich der Kepler Universitätsklinikum GmbH und allfälliger Tochtergesellschaften werden als leitende Funktionen im Sinn des Oö. Bediensteten-Zuweisungs-gesetzes 2015 bestimmt:
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.