der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Mindestsicherungsverordnung (Oö. BMSV) geändert wird
Auf Grund § 9 Abs. 3 und § 13 Abs. 2 und Abs. 3a Oö. Mindestsicherungsgesetz (Oö. BMSG), LGBl. Nr. 74/2011, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 36/2016, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Mindestsicherungsverordnung (Oö. BMSV), LGBl. Nr. 75/2011, in der Fassung LGBl. Nr. 36/2016, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 Z 7 lautet:
Im § 1 Abs. 5 Z 1 wird der Betrag „150,80 Euro“ durch den Betrag „152 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 5 Z 2 wird der Betrag „75,40 Euro“ durch den Betrag „76 Euro“ ersetzt.
Im § 2 Z 2 und 3 wird jeweils der Betrag „2.383 Euro“ durch den Betrag „2.402 Euro“ ersetzt.
Im § 2 Z 4 und 6 wird jeweils der Betrag „433 Euro“ durch den Betrag „436 Euro“ ersetzt.
Im § 4 Z 2 werden die Beträge wie folgt geändert:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Die dadurch außer Kraft getretenen Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2017 ereignet haben.