der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Bau-Übertragungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 40 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2015, sowie auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. Nr. 61/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 71/2016, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird nach dem Wort „Gemeinden“ der Passus „- sowie auf Antrag der genannten Gemeinden -“ eingefügt.
Die Tabelle am Ende des § 1 wird durch folgende Gemeinden in alphabetisch richtiger Reihenfolge ergänzt: