der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der GemeindenBruck-Waasen und Peuerbach
Auf Grund des § 2 Abs. 2 und des § 8 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2015, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeinden Bruck-Waasen und Peuerbach werden zu einer Gemeinde vereinigt.
§ 2
Die neue Gemeinde erhält den Namen „Peuerbach“ und ist berechtigt, die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ zu führen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.