der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung des Namens der Marktgemeinde Ebensee
Die Oö. Landesregierung hat gemäß § 2 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2015, mit Beschluss vom 18. September 2017 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Ebensee, politischer Bezirk Gmunden, in der Sitzung am 5. Juli 2017 beschlossene Änderung des Namens dieser Marktgemeinde auf „Ebensee am Traunsee“ genehmigt.