Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Burgberg in Losenstein“ in der Gemeinde Losenstein als Naturschutzgebiet festgestellt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20171214_92•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Burgberg in Losenstein“ in der Gemeinde Losenstein als Naturschutzgebiet festgestellt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Burgberg in Losenstein“ in der Gemeinde Losenstein als Naturschutzgebiet festgestellt wird
LGBLA_OB_20171214_92Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Burgberg in Losenstein“ in der Gemeinde Losenstein als Naturschutzgebiet festgestellt wirdGazette14.12.2017
der Oö. Landesregierung, mit der der „Burgberg in Losenstein“ in der Gemeinde Losenstein als Naturschutzgebiet festgestellt wird
Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:
§ 1
(1) Der „Burgberg in Losenstein“ in der Gemeinde Losenstein, politischer Bezirk Steyr-Land, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 1.500 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung einzelner gestatteter Nutzungen, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 2/1 und 2/2 maßgeblich.