Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird | Omnilex
LGBLA_OB_20180131_7•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird
LGBLA_OB_20180131_7Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wirdGazette31.01.2018
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 2 und 3 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 117/2012, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 90/2017, wird wie folgt geändert:
Das Gebiet des Tourismusverbands TraumArena wird in das Gebiet des Tourismusverbands Region Bad Leonfelden und das Gebiet des Tourismusverbands Sattledt in das Gebiet des Tourismusverbands Wels einbezogen.
§ 1 Z 15 entfällt.
§ 1 Z 19 lautet:
Afiesl
Bad Leonfelden (Sitzgemeinde)
St. Stefan am Walde
Vorderweißenbach“
Dem § 1 wird folgende Z 20 angefügt:
Sattledt
Wels (Sitzgemeinde)“
Im § 2 Abs. 1 entfallen die Gemeindebezeichnungen „Sattledt“ und „Wels“.
Artikel II
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft.