Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Hochburg-Ach und Überackern über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Weilhart - Hochburg-Ach - Überackern“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20190228_22•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Hochburg-Ach und Überackern über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Weilhart - Hochburg-Ach - Überackern“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Hochburg-Ach und Überackern über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Weilhart - Hochburg-Ach - Überackern“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20190228_22Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Hochburg-Ach und Überackern über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Weilhart - Hochburg-Ach - Überackern“) genehmigt wirdGazette28.02.2019
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2018, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Hochburg-Ach und Überackern, beide politischer Bezirk Braunau am Inn, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.