Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Peuerbach | Omnilex
LGBLA_OB_20190228_24•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Peuerbach
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Peuerbach
LGBLA_OB_20190228_24Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde PeuerbachGazette28.02.2019
der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Peuerbach
Die Oö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990 (Oö. GemO 1990), LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 92/2018, mit Beschluss vom 25. Februar 2019 der Stadtgemeinde Peuerbach, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Stadtgemeinde Peuerbach:
„In Gold ein silberner, gequaderter Torbau mit aufgeschlagenen roten Türflügeln und drei Zinnen mit schwarzen Schießlöchern. In der durchbrochenen Toröffnung auf einem blauen, vom Schildfuß ausgehenden und mit drei silbernen, eins zu zwei gestellten Ringen belegten Dreiberg ein schwarzer, linkshin gewendeter Rabe mit einem goldenen Eichenzweig mit drei Eicheln im Schnabel.“