Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXVIII. Gesetzgebungsperiode erlassen wird | Omnilex
LGBLA_OB_20190916_73•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXVIII. Gesetzgebungsperiode erlassen wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXVIII. Gesetzgebungsperiode erlassen wird
LGBLA_OB_20190916_73Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXVIII. Gesetzgebungsperiode erlassen wirdGazette16.09.2019
der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXVIII. Gesetzgebungsperiode erlassen wird
Auf Grund des Art. 52 Abs. 2 und 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 122/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 39/2019, in Verbindung mit Art. 103 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2019, sowie gemäß § 1 der Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 24/1977, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 108/2009, wird verordnet:
§ 1
Die Zusammensetzung der Oö. Landesregierung, deren Geschäftsverteilung und die den einzelnen Mitgliedern der Landesregierung unterstellten und in Aufgabengruppen zusammengefassten Geschäfte des selbständigen Wirkungsbereichs des Landes und der mittelbaren Bundesverwaltung sowie die Vertretung des Landeshauptmanns sind aus der Anlage samt Anhang (Aufgabenbereich des inneren Dienstes) ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXVIII. Gesetzgebungsperiode erlassen wird, LGBl. Nr. 41/2019, außer Kraft.