Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen und Perwang am Grabensee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Kirchberg-Perwang“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20190930_82•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen und Perwang am Grabensee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Kirchberg-Perwang“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen und Perwang am Grabensee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Kirchberg-Perwang“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20190930_82Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen und Perwang am Grabensee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Kirchberg-Perwang“) genehmigt wirdGazette30.09.2019
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen und Perwang am Grabensee, beide politischer Bezirk Braunau, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs („Bauhof Kirchberg-Perwang“) wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.