Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Auflösung des Gemeindeverbands „Gemeindeverband Interkommunale Zusammenarbeit in der Region Urfahr-West - uwe“ genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20190930_83•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Auflösung des Gemeindeverbands „Gemeindeverband Interkommunale Zusammenarbeit in der Region Urfahr-West - uwe“ genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Auflösung des Gemeindeverbands „Gemeindeverband Interkommunale Zusammenarbeit in der Region Urfahr-West - uwe“ genehmigt wird
LGBLA_OB_20190930_83Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Auflösung des Gemeindeverbands „Gemeindeverband Interkommunale Zusammenarbeit in der Region Urfahr-West - uwe“ genehmigt wirdGazette30.09.2019
Auf Grund des § 11 Abs. 2 und 3 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes - Oö. GemVG, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeindeverband „Gemeindeverband Interkommunale Zusammenarbeit in der Region Urfahr-West - uwe“ der Gemeinden Eidenberg, Feldkirchen an der Donau, Gramastetten, Ottensheim, Puchenau und St. Gotthard im Mühlkreis, alle politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, wird aufgelöst.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.