Auf Grund von § 1 Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz (Oö. BVB-KG), LGBl. Nr. 103/2018, wird verordnet:
§ 1Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten
In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Perg, von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach sowie von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung auf die Bezirkshauptmannschaft Freistadt übertragen:
§ 2Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2019 in Kraft.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.