der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung 2019 geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z 3 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 55/2018, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung 2019, LGBl. Nr. 117/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 2 Z 2 wird folgender Satz angefügt:
§ 7 Abs. 2 entfällt; im bisherigen Abs. 1 entfällt die Absatzbezeichnung.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und gilt für Ansuchen, die ab dem 1. Jänner 2020 beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen.