der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung 2019 geändert wird
Auf Grund des § 9 Abs. 4 und 5 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 56/2019, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen (Oö. Ortsklassenverordnung 2019), LGBl. Nr. 124/2018, in der Fassung der Verordnung LBGl. Nr. 17/2019, wird wie folgt geändert:
In der Anlage wird für die Gemeinde Dietach statt der Ortsklasse „B“ die Ortsklasse „C“ und für die Gemeinde St. Peter am Hart statt der Ortsklasse „D“ die Ortsklasse „C“ festgelegt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.