der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags(Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2020)
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/2017, wird verordnet:
§ 1Beitragshöhe
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2020 wird mit 8,8056898 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.
§ 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 10/2019, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2020 ereignet haben.