Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Mondsee, Tiefgraben, Sankt Lorenz und Innerschwand am Mondsee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Mondseeland“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20200529_48•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Mondsee, Tiefgraben, Sankt Lorenz und Innerschwand am Mondsee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Mondseeland“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Mondsee, Tiefgraben, Sankt Lorenz und Innerschwand am Mondsee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Mondseeland“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20200529_48Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Mondsee, Tiefgraben, Sankt Lorenz und Innerschwand am Mondsee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Mondseeland“) genehmigt wirdGazette29.05.2020
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes - Oö. GemVG, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Mondsee, Tiefgraben, St. Lorenz und Innerschwand am Mondsee, alle politischer Bezirk Vöcklabruck, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Wirtschaftshofs wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.