Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan-Afiesl | Omnilex
LGBLA_OB_20200710_64•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan-Afiesl
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan-Afiesl
LGBLA_OB_20200710_64Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan-AfieslGazette10.07.2020
der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan-Afiesl
Die Oö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990 (Oö. GemO 1990), LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 72/2019, mit Beschluss vom 29. Juni 2020 der Gemeinde St. Stefan-Afiesl, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Stefan-Afiesl:
„Von einem mit drei schwarzen Steinen belegten, silbernen Wellenbalken geteilt: oben in Gold drei grüne Tannen; unten in Grün ein schräglinks gestelltes Beil mit silberner Klinge und schwarzem Stiel.“