Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird, aufgehoben wird | Omnilex
LGBLA_OB_20200827_75•Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird, aufgehoben wird
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird, aufgehoben wird
LGBLA_OB_20200827_75Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird, aufgehoben wirdGazette27.08.2020
Auf Grund des § 2 Z 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 23/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird, LGBl. Nr. 57/2020, wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 28. August 2020 in Kraft.