Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Aschach an der Donau, Hartkirchen, Pupping und Stroheim über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Aschachtal“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20201029_100•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Aschach an der Donau, Hartkirchen, Pupping und Stroheim über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Aschachtal“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Aschach an der Donau, Hartkirchen, Pupping und Stroheim über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Aschachtal“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20201029_100Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Aschach an der Donau, Hartkirchen, Pupping und Stroheim über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Aschachtal“) genehmigt wirdGazette29.10.2020
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Aschach an der Donau, Hartkirchen, Pupping und Stroheim, alle politischer Bezirk Eferding, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Wirtschaftshofs wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.