Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Lochen am See, Palting und Jeging über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Lochen-Palting-Jeging“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20201029_101•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Lochen am See, Palting und Jeging über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Lochen-Palting-Jeging“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Lochen am See, Palting und Jeging über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Lochen-Palting-Jeging“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20201029_101Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Lochen am See, Palting und Jeging über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Lochen-Palting-Jeging“) genehmigt wirdGazette29.10.2020
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Lochen am See, Palting und Jeging, alle politischer Bezirk Braunau, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.