Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung - Besonders schützenswerte Einrichtungen geändert wird | Omnilex
LGBLA_OB_20201120_112•Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung - Besonders schützenswerte Einrichtungen geändert wird
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung - Besonders schützenswerte Einrichtungen geändert wird
LGBLA_OB_20201120_112Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung - Besonders schützenswerte Einrichtungen geändert wirdGazette20.11.2020
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung - Besonders schützenswerte Einrichtungen geändert wird
Auf Grund der §§ 3 und 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung - Besonders schützenswerte Einrichtungen, LGBl. Nr. 104/2020, wird wie folgt geändert:
Im § 4 wird das Datum des Außerkrafttretens „24. November 2020“ durch das Datum „6. Dezember 2020“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.