Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden | Omnilex
LGBLA_OB_20201222_139•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden
LGBLA_OB_20201222_139Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werdenGazette22.12.2020
der Oö. Landesregierung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden
Auf Grund § 41 Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, LGBl. Nr. 22/1966, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 7/2020, sowie § 43 Oö. Pensionsgesetz 2006, LGBl. Nr. 143/2005, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 7/2020, wird verordnet:
Artikel IErhöhung des Ruhe- und Versorgungsbezugs
(1) Die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge der oö. Landesbeamtinnen bzw. Landesbeamten ist für das Kalenderjahr 2021 wie folgt vorzunehmen:
(2) Bezieht eine Person zwei oder mehrere Ruhe- und Versorgungsbezüge nach landesgesetzlichen Bestimmungen, richtet sich die Erhöhung nach Abs. 1 nach der Summe dieser Ruhe- und Versorgungsbezüge mit Ausnahme der Kinderbeihilfe und der Ergänzungszulage. Der Erhöhungsbetrag nach Abs. 1 ist auf den einzelnen Ruhe- und Versorgungsbezug im Verhältnis der Höhe der Ruhe- und Versorgungsbezüge zueinander aufzuteilen.
Artikel IIInkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.