Auf Grund des § 1 Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz (Oö. BVB-KG), LGBl. Nr. 103/2018, wird verordnet:
§ 1Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten
(1) In folgenden Angelegenheiten wird die behördliche Zuständigkeit von den oberösterreichischen Bezirksverwaltungsbehörden auf die Bezirkshauptmannschaft Perg übertragen:
(2) In folgenden Angelegenheiten wird die behördliche Zuständigkeit von den oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaften auf die Bezirkshauptmannschaft Perg übertragen:
§ 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.