Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 3a Abs. 3 Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz | Omnilex
LGBLA_OB_20210225_18•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 3a Abs. 3 Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 3a Abs. 3 Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz
LGBLA_OB_20210225_18Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 3a Abs. 3 Oö. Gemeinde-UnfallfürsorgegesetzGazette25.02.2021
der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 3a Abs. 3 Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz
Auf Grund des § 3a Abs. 4 Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz (Oö. GUFG), LGBl. Nr. 36/1969, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:
§ 1
Der Zeitraum, in dem Freistellungen nach § 3a Abs. 3 Oö. GUFG möglich sind, wird bis zum Ablauf des 31. März 2021 verlängert.
§ 2Inkrafttreten
Die Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Februar 2021 in Kraft.