Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Ausnahmen der Anrechnung von öffentlichen Mitteln auf die Leistungen der Sozialhilfe geändert wird | Omnilex
LGBLA_OB_20210420_38•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Ausnahmen der Anrechnung von öffentlichen Mitteln auf die Leistungen der Sozialhilfe geändert wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Ausnahmen der Anrechnung von öffentlichen Mitteln auf die Leistungen der Sozialhilfe geändert wird
LGBLA_OB_20210420_38Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Ausnahmen der Anrechnung von öffentlichen Mitteln auf die Leistungen der Sozialhilfe geändert wirdGazette20.04.2021
Auf Grund des § 15 Abs. 2 Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (Oö. SOHAG), LGBl. Nr. 107/2019, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Ausnahmen der Anrechnung von öffentlichen Mitteln auf die Leistungen der Sozialhilfe, LGBl. Nr. 126/2019, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 15/2021, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 Z 31 wird das Zitat „§ 1 COVID-19-Gesetz-Armut, BGBl. I Nr. 135/2020“ durch das Zitat „§§ 1 und 5a COVID-19-Gesetz-Armut, BGBl. I Nr. 135/2020, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2021“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 32 wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt und es wird folgende Z 33 angefügt:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.