Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinden Windhaag bei Freistadt und Leopoldschlag über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhofverband Windhaag-Leopoldschlag“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20210429_45•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinden Windhaag bei Freistadt und Leopoldschlag über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhofverband Windhaag-Leopoldschlag“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinden Windhaag bei Freistadt und Leopoldschlag über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhofverband Windhaag-Leopoldschlag“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20210429_45Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinden Windhaag bei Freistadt und Leopoldschlag über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhofverband Windhaag-Leopoldschlag“) genehmigt wirdGazette29.04.2021
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Marktgemeinden Windhaag bei Freistadt und Leopoldschlag, beide politischer Bezirk Freistadt, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs, wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.