Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Änderung der Vereinbarung der Gemeinden Mondsee, Tiefgraben, Sankt Lorenz und Innerschwand am Mondsee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Mondseeland“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20210729_83•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Änderung der Vereinbarung der Gemeinden Mondsee, Tiefgraben, Sankt Lorenz und Innerschwand am Mondsee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Mondseeland“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Änderung der Vereinbarung der Gemeinden Mondsee, Tiefgraben, Sankt Lorenz und Innerschwand am Mondsee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Mondseeland“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20210729_83Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Änderung der Vereinbarung der Gemeinden Mondsee, Tiefgraben, Sankt Lorenz und Innerschwand am Mondsee über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Mondseeland“) genehmigt wirdGazette29.07.2021
Auf Grund des § 5 Abs. 4 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes - Oö. GemVG, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Folgende Änderung der mit Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 48/2020, genehmigten Vereinbarung der Gemeinden Mondsee, Tiefgraben, St. Lorenz und Innerschwand am Mondsee, alle politischer Bezirk Vöcklabruck, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Wirtschaftshofs wird genehmigt:
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.