Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über Flächenwidmungspläne, die einer Umweltprüfung zu unterziehen sind (Umweltprüfungsverordnung für Flächenwidmungspläne) geändert wird | Omnilex
LGBLA_OB_20210930_96•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über Flächenwidmungspläne, die einer Umweltprüfung zu unterziehen sind (Umweltprüfungsverordnung für Flächenwidmungspläne) geändert wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über Flächenwidmungspläne, die einer Umweltprüfung zu unterziehen sind (Umweltprüfungsverordnung für Flächenwidmungspläne) geändert wird
LGBLA_OB_20210930_96Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über Flächenwidmungspläne, die einer Umweltprüfung zu unterziehen sind (Umweltprüfungsverordnung für Flächenwidmungspläne) geändert wirdGazette30.09.2021
Auf Grund des § 33 Abs. 7 Z 2 und Abs. 8 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (Oö. ROG 1994), LGBl. Nr. 114/1993, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 125/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über Flächenwidmungspläne, die einer Umweltprüfung zu unterziehen sind (Umweltprüfungsverordnung für Flächenwidmungspläne), LGBl. Nr. 110/2006, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 Z 2 lit. c wird die Wortfolge „§ 30 Abs. 3 Oö. ROG 1994“ durch die Wortfolge „§ 30 Abs. 2 Z 1 bis 4 Oö. ROG 1994 sowie Grünzüge und Trenngrün“ ersetzt.
Im § 2 Abs. 2 lit. b wird das Zitat „SEVESO II-Richtlinie“ durch das Zitat „SEVESO III-Richtlinie“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.