Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXIX. Gesetzgebungsperiode erlassen wird | Omnilex
LGBLA_OB_20211023_106•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXIX. Gesetzgebungsperiode erlassen wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXIX. Gesetzgebungsperiode erlassen wird
LGBLA_OB_20211023_106Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXIX. Gesetzgebungsperiode erlassen wirdGazette23.10.2021
der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXIX. Gesetzgebungsperiode erlassen wird
Auf Grund des Art. 52 Abs. 2 und 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 122/1991, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 39/2019, in Verbindung mit Art. 103 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2021, sowie gemäß § 1 der Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 24/1977, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 19/2020, wird verordnet:
§ 1
Die Zusammensetzung der Oö. Landesregierung, deren Geschäftsverteilung und die den einzelnen Mitgliedern der Landesregierung unterstellten und in Aufgabengruppen zusammengefassten Geschäfte des selbständigen Wirkungsbereichs des Landes und der mittelbaren Bundesverwaltung sowie die Vertretung des Landeshauptmanns sind aus der Anlage samt Anhang (Aufgabenbereich des inneren Dienstes) ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 23. Oktober 2021 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXVIII. Gesetzgebungsperiode erlassen wird, LGBl. Nr. 52/2020, außer Kraft.