Landesgesetz,
mit dem das Oö. Campingrechtsänderungsgesetz 2021, das Oö. Musikschulgesetz und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert werden
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel IÄnderung des Oö. Campingrechtsänderungsgesetzes 2021
Das Oö. Campingrechtsänderungsgesetz 2021, LGBl. Nr. 62/2021, wird wie folgt geändert:
Artikel VI Abs. 3 lautet:
„(3) Auf Verfügungsberechtigte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes eine Grundfläche zum Campieren für weniger als zehn Personen oder einen Wohnmobilstellplatz nachweislich zur Verfügung gestellt haben, sind spätestens neun Monate nach Inkrafttreten dieses Landesgesetzes dessen Bestimmungen anzuwenden. In diesen Fällen ist für den bestehenden Umfang § 70 Abs. 3 nicht anzuwenden.“
Artikel IIÄnderung des Oö. Musikschulgesetzes
Das Oö. Musikschulgesetz, LGBl. Nr. 28/1977, wird wie folgt geändert:
- § 13 Abs. 3 lautet:
„(3) Dem Musikschulbeirat gehören als Mitglieder mit beschließender Stimme an:
- Im § 13 Abs. 9 wird das Wort „vier“ durch das Wort „sieben“ ersetzt.
Artikel IIIÄnderung des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998
Das Oö. Sozialhilfegesetz 1998, LGBl. Nr. 82/1998, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 82/2020, wird wie folgt geändert:
§ 56 Abs. 3 Z 3 lautet:
Artikel IVInkrafttreten
Dieses Landesgesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Max Hiegelsberger
Mag. Stelzer