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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Rannatal“ in den Gemeinden Neustift i.M. und Pfarrkirchen i.M. als Naturschutzgebiet festgestellt wird und mit der die Verordnung, mit der das „Obere Donau- und Aschachtal“ als Europaschutzgebiet bezeich... | Omnilex