Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für die Linzer Altstadt Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden | Omnilex
LGBLA_OB_20220419_37•Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für die Linzer Altstadt Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für die Linzer Altstadt Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
LGBLA_OB_20220419_37Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für die Linzer Altstadt Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werdenGazette19.04.2022
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für die Linzer Altstadt Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Am Sonntag, 24. April 2022, werden in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr Verkaufstätigkeiten in Linz entlang und innerhalb der Straßenzüge Hofberg samt Hofgasse bis zum Schloss, Altstadt samt Tummelplatz, Klosterstraße, Hauptplatz und Obere Donaulände zwischen Nibelungenbrücke und Hofberg sowie entlang der Klammstraße gestattet.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 24. April 2022 in Kraft und mit Ablauf dieses Tages außer Kraft.