Kundmachung der Oö. Landesregierung, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird | Omnilex
LGBLA_OB_20220428_41•Kundmachung der Oö. Landesregierung, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird
Kundmachung der Oö. Landesregierung, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird
LGBLA_OB_20220428_41Kundmachung der Oö. Landesregierung, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wirdGazette28.04.2022
der Oö. Landesregierung, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird
Auf Grund des § 2 Oö. Einheitssatz-Verordnung 2011, LGBl. Nr. 81/2010, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 39/2013, wird kundgemacht:
Der für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz (§ 1 Oö. Einheitssatz-Verordnung 2011) wird mit 1. Mai 2022 mit 81 Euro festgesetzt.