Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Ausnahmen der Anrechnung von öffentlichen Mitteln auf die Leistungen der Sozialhilfe geändert wird | Omnilex
LGBLA_OB_20220920_83•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Ausnahmen der Anrechnung von öffentlichen Mitteln auf die Leistungen der Sozialhilfe geändert wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Ausnahmen der Anrechnung von öffentlichen Mitteln auf die Leistungen der Sozialhilfe geändert wird
LGBLA_OB_20220920_83Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Ausnahmen der Anrechnung von öffentlichen Mitteln auf die Leistungen der Sozialhilfe geändert wirdGazette20.09.2022
Auf Grund des § 15 Abs. 2 Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (Oö. SOHAG), LGBl. Nr. 107/2019, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Ausnahmen der Anrechnung von öffentlichen Mitteln auf die Leistungen der Sozialhilfe, LGBl. Nr. 126/2019, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 54/2022, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 Z 31 lautet:
Im § 1 Abs. 1 Z 35 wird die Wortfolge „nach dem Klimabonusgesetz, BGBl. I Nr. 11/2022“ durch die Wortfolge „und Sonderzuschlag zum regionalen Klimabonus nach dem Klimabonusgesetz, BGBl. I Nr. 11/2022, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 90/2022“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 36 wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt und es wird folgende Z 37 angefügt:
Artikel II
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Juli 2022 in Kraft.